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Bauleitplanung
Das Verfahren der Aufstellung der Bauleitpläne, des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans ist im Baugesetzbuch geregelt. Aufgrund von Vorprüfungen der Verwaltung, von Ersuchen des Gemeinderates, des Planungsausschusses oder von Anregungen Dritter, z. B. von Bürgern, beginnt das Verfahren der Planaufstellung mit dem ortsüblich bekannt zu machenden Aufstellungsbeschluss.
THESAUROS erarbeitet sämtliche Plan-Entwürfe für Bauleitplanungen und Festsetzungen.