Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht

Öffent­liches Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst alle öffentlich-rechtlichen Regelungen, die sich mit der baulichen Nutzung von Grundstücken befassen. Es dient dazu, die Interessen des Grundstückseigentümers mit den Interessen der Allgemeinheit in Einklang zu bringen.

Das Baurecht unterteilt sich in zwei Bereiche:
Das Bauplanungsrecht regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, während das Bauordnungsrecht die Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauwerken festlegt.

Leistungen der Thesauros im Bereich Öffentliches Baurecht

Genehmigungs­verfahren

Nachbar­schaftliche Belange

Bauland­entwicklung

Projekt­entwicklung

Mediations­verfahren

Freistellungs­verfahren

Denkmal­schutz

Veränderungs­sperre

Kommunale Bauleit­planung

Normen­kontroll­antrag

B-Plan und FNP-Verfahren

Begleitung Umwelt­­verträglichkeits­­prüfungen

Standort­sicherung

Beratung Kommunen zu Projekt­entwicklungen

Ansiedlung großflächiger Einzelhandel

Mediation baurechtlicher Konflikte

Gutachterliche Einschätzung von Baurechten und rechtlichen Bauland­qualitäten